Hinweise zum Lehrgang „Aufsicht auf Druckluftständen“ (AD):
Bisher mussten Schützinnen und Schützen des Rheinischen Schützenbundes (RSB), wenn sie Aufsicht auf einem reinen Druckluftschießstand führen wollten, den Lehrgang „Verantwortliche Aufsicht“ (VA) (gem. WaffG § 27) besucht haben. Voraussetzung dafür ist, gem. der Ausbildungskonzeption des RSB, der Lehrgang „Waffensachkunde für Sportschützen“ (WS).
Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass immer weniger Schützinnen und Schützen bereit waren – nur um Aufsicht auf einem Druckluftschießstand führen zu können – vorab den WS-Lehrgang zu absolvieren.
Daher hat sich der RSB dazu entschieden einen Pilotlehrgang AD abzuhalten, der vom Bezirk 10 erarbeitet wurde.
Dies soll den Vereinen Gelegenheit geben, mehr Aufsichten für Druckluftstände zur Verfügung zu haben.
Der Lehrgang befähigt (nach Bestehen) aber ausschließlich zur Aufsichtsführung auf Druckluftständen. Sollte später einmal die Befähigung „Verantwortliche Aufsicht“ gem. § 27 WaffG angestrebt werden, sind die Lehrgänge WS und VA abzulegen. Der Lehrgang AD kann hierfür nicht anerkannt werden.
Hinweise zur Anmeldung:
Füllen sie alle Felder in den Formularen elektronisch aus. Ggf. benötigen sie eine Drittanwender Software wie z. B. den Adobe Acrobat Reader, den sie kostenlos z. B. auf der Hersteller-Webseite herunterladen können.
Ohne Bestätigung durch Ihren Verein (Unterschrift des Vorstandes und Vereinsstempel), können wir Sie nicht zu einem Lehrgang zulassen.